Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNG

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verkaufs-, Lieferungs- und Leistungsgeschäfte der AXFEL GMBH. Abweichende Bestimmungen gelten nur, sofern ihre Gültigkeit von der AXFEL GMBH bei Vertragsabschluss schriftlich anerkannt wurde. Stillschweigen der AXFEL GMBH gegenüber anders lautenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Mit Annahme der Lieferung der AXFEL GMBH akzeptiert der Kunde diese AGB. Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung also auch für Folgegeschäfte. Es genügt der einmalige Erhalt dieser AGB.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS, ANGEBOTE

 

Aufträge bedürfen der schriftlichen Annahme der AXFEL GMBH. AXFEL GMBH ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen. Der Vertrag gilt jedenfalls als geschlossen, wenn AXFEL GMBH nach Erhalt der Bestellung eine Lieferung oder Leistung erbracht hat. Angebote der AXFEL GMBH sind – sofern nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde – ihrem gesamten Inhalt nach freibleibend und unverbindlich und erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern. Von AXFEL GMBH verfasste Angebote verlieren ihre Gültigkeit nach 30 Tagen.

 

III. PREIS

 

Es gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Preise der AXFEL GMBH oder schriftlich vereinbarte Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Bei Lieferungen nach Gewicht erfolgt die für die Berechnung maßgebliche Gewichtsfeststellung auf den Versandstellen der Lieferwerke.

 

IV. LIEFERUNG, LIEFERFRIST, LIEFERVERZUG, VERSAND, GEFAHRENTRAGUNG

 

Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung der AXFEL GMBH maßgebend. Die vorgesehene oder vereinbarte Lieferfrist wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit; es sei denn, die Verbindlichkeit ist schriftlich garantiert. Höhere Gewalt jeder Art (Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störung beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse) befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung.

 

Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

 

V. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZ, PRODUKTHAFTUNG

 

Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Erlaubnis der Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen an der gelieferten Ware vornimmt. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich und schriftlich, längstens jedoch binnen 24 Stunden ab der Lieferung erhoben werden.

 

Der Kunde hat die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übernahme zu beweisen.

 

Eine Haftung unsererseits für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadensersatzes ist ausgeschlossen. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften lt. Spezifikation aufweisen. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.

 

Zurücksendung der reklamierten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung ist unzulässig.

 

VI. ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG

 

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Die anwendungstechnische Beratung der AXFEL GMBH in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung liegen außerhalb der Kontrollmöglichkeit der AXFEL GMBH und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

 

VII. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

 

Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag abzugsfrei bei der AXFEL GMBH oder auf deren Bankkonto endgültig verfügbar ist. Bei Zielüberschreitung ist die AXFEL GMBH berechtigt, sofort fällige Verzugszinsen in Höhe von 8% zu verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistung oder sonstigen Ansprüchen gegen die AXFEL GMBH, zurückzubehalten oder mit vermeintlichen Gegenansprüchen aufzurechnen. Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Kunden Eigentum der AXFEL GMBH.

 

VIII. RÜCKTRITT

 

Werden der AXFEL GMBH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in der Auftragshöhe in Frage stellen, so ist AXFEL GMBH berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden der fehlenden Kreditwürdigkeit unterbrochen.

 

IX. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT

 

Für alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der AXFEL GMBH ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort gilt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, Wiener Neudorf. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das Landesgericht Wiener Neustadt vereinbart.

 

Stand 01.10.2020